Alpina Nikotin Isoierfarbe, 5 User Manual

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
Alpina Nikotinsperre
Überarbeitet am 07.07.2015
Druckdatum 07.07.2015
Handelsname
:
Alpina Nikotinsperre
Verwendung des Stoffs/des Gemisches
:
Dekorativer Schutzanstrich
Empfohlene Einschränkun­gen der Anwendung
:
bei sachgemäßer Anwendung - keine
Firma
:
Alpina Farben GmbH Roßdörfer Straße 50 64372 Ober-Ramstadt Telefon
:
+496154716310
Telefax
:
+496154716311
Email-Adresse Verantwortli­che/ausstellende Person
:
msds@dr-rmi.com
Notrufnummer/ Email-Adresse
:
0049(0)6154/71-202 sds@daw.de
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von de­nen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4 Notrufnummer
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Einstufung (67/548/EWG, 1999/45/EG)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Zusätzliche Kennzeichnung:
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
Alpina Nikotinsperre
Überarbeitet am 07.07.2015
Druckdatum 07.07.2015
EUH208
Enthält: 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on Kann allergi­sche Reaktionen hervorrufen. Beratung für Allergiker: Hotline 0180 / 530 89 28 (0,14 €/ Min. aus dem deut­schen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/ Min)
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeich­nungspflichtig.
Anmerkungen
:
Keine gefährlichen Inhaltsstoffe
Allgemeine Hinweise
:
Keine besonderen Erste-Hilfe Maßnahmen erforderlich. Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Ersthelfer muss sich selbst schützen.
Nach Einatmen
:
An die frische Luft bringen.
Nach Hautkontakt
:
Die Haut gründlich mit Wasser und Seife waschen oder aner­kannten Hautreiniger benutzen. KEINE Lösungsmittel oder Verdünner gebrauchen.
Nach Augenkontakt
:
Kontaktlinsen entfernen. Augenlider geöffnet halten und mindestens 10 Minuten lang reichlich mit sauberem, fließenden Wasser spülen. Ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken
:
Bei Verschlucken, KEIN Erbrechen hervorrufen. Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrin­ken.
Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien: 1999/45/EG
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakku­mulierbar (vPvB) eingestuft sind. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Während der Verarbeitung und Trocknung für gründliche Be­lüftung sorgen. Essen, Trinken und Rauchen während des Gebrauchs des Produktes ist zu vermei­den. Bei Berührung mit den Augen oder der Haut sofort gründlich mit Wasser abspülen. Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder ins Erdreich gelangen lassen. Reinigung der Werkzeuge sofort nach Gebrauch mit Wasser und Seife. Spritz- und Sprühnebel nicht einatmen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
2 / 11
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
Alpina Nikotinsperre
Überarbeitet am 07.07.2015
Druckdatum 07.07.2015
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund ein­flößen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Symptome
:
Keine Information verfügbar. Risiken
:
Keine Information verfügbar.
:
Keine Information verfügbar.
Geeignete Löschmittel
:
Nicht brennbar. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Ungeeignete Löschmittel
:
Wasservollstrahl
Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung
:
Beim Verbrennen entsteht reizender Rauch. Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Ab­wasser oder in Wasserläufe gelangen lassen.
Besondere Schutzausrüs­tung für die Brandbekämp­fung
:
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Weitere Information
:
Das Produkt selbst brennt nicht. Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien.
Personenbezogene Vor­sichtsmaßnahmen
:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Material kann glitschige Bedingungen schaffen. Sicherheitsschuhe oder Stiefel mit rauhen Gummisohlen ver­wenden. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwenden-
de Verfahren
3 / 11
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
Alpina Nikotinsperre
Überarbeitet am 07.07.2015
Druckdatum 07.07.2015
Umweltschutzmaßnahmen
:
Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist.
Reinigungsverfahren
:
Mit inertem flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B. Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sä­gemehl). Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter ge­ben.
Hinweise zum sicheren Um­gang
:
Keine besonderen technischen Schutzmaßnahmen erforder­lich. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. Im Anwendungsbereich nicht essen, trinken oder rauchen.
Hygienemaßnahmen
:
Für angemessene Lüftung sorgen. Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden. Vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände waschen. Vor den Pausen und bei Ar­beitsende Hände waschen.
Anforderungen an Lagerräu­me und Behälter
:
Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu verhindern. Um die Produktqualität beizubehalten, fern von Hitze und direkter Sonneneinstrah­lung lagern. Bei Raumtemperatur lagern. Unbrauchbar nach Gefrieren.
Zusammenlagerungshinweise
:
Von Oxidationsmitteln und stark sauren oder alkalischen Ma­terialien fernhalten.
Lagerklasse (TRGS 510)
:
12, Nicht brennbare Flüssigkeiten
Bestimmte Verwendung(en)
:
Die Technischen Informationen des Herstellers sind zu beach­ten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Weitere Informationen siehe Abschnitte 8 & 13 des Sicherheitsdatenblattes.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
4 / 11
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
Alpina Nikotinsperre
Überarbeitet am 07.07.2015
Druckdatum 07.07.2015
Augenschutz
:
Schutzbrille Berufsgenossenschaftliche Regeln - BGR 192 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz Material
:
Nitrilkautschuk
Durchbruchzeit
:
240 min
Handschuhdicke
:
0,2 mm
Anmerkungen
:
Geeignete Handschuhe geprüft gemäss EN374 tra­gen.Handschuhe vor dem Ausziehen mit Wasser und Seife reinigen.
Haut- und Körperschutz
:
Schutzanzug
Atemschutz
:
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig. Nicht zum Verspritzen/Versprühen verwenden.
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.
Schutzmaßnahmen
:
Keine besondere Schutzausrüstung erforderlich.
Allgemeine Hinweise
:
Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelan­gen lassen. Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanali­sation die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist.
Aussehen
:
flüssig Farbe
:
pigmentiert
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüs­tungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung
Handschutz
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
5 / 11
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
Alpina Nikotinsperre
Überarbeitet am 07.07.2015
Druckdatum 07.07.2015
Geruch
:
charakteristisch
Geruchsschwelle
:
Nicht anwendbar
pH-Wert
:
8,5
Schmelz­punkt/Schmelzbereich
:
ca. 0 °C Siedepunkt/Siedebereich
:
100 °C
Flammpunkt
:
Nicht anwendbar
Verdampfungsgeschwindig­keit
:
Nicht anwendbar
Entzündbarkeit (fest, gasför­mig)
:
nicht bestimmt Obere Explosionsgrenze
:
Nicht anwendbar
Untere Explosionsgrenze
:
Nicht anwendbar
Dampfdruck
:
ca. 23 hPa
Relative Dampfdichte
:
Nicht anwendbar
Relative Dichte
:
Nicht anwendbar
Dichte
:
1,5100 g/cm3
Wasserlöslichkeit
:
unlöslich
Verteilungskoeffizient: n­Octanol/Wasser
:
nicht bestimmt Thermische Zersetzung
:
Keine Daten verfügbar
Auslaufzeit
:
nicht bestimmt
Explosive Eigenschaften
:
Nicht anwendbar
Oxidierende Eigenschaften
:
Keine Daten verfügbar
Löslichkeit(en)
9.2 Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
6 / 11
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
Alpina Nikotinsperre
Überarbeitet am 07.07.2015
Druckdatum 07.07.2015
Gefährliche Reaktionen
:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
Zu vermeidende Bedingungen
:
Vor Frost schützen. Extreme Temperaturen und direkte Sonneneinstrahlung.
Zu vermeidende Stoffe
:
Unverträglich mit Oxidationsmitteln. Unverträglich mit Säuren und Basen.
Gefährliche Zersetzungspro­dukte
:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung. Im Brandfall können folgende gefährliche Zerfallprodukte ent­stehen: Kohlenstoffmonoxid, Kohlenstoffdioxid und unverbrannter Kohlenwasserstoff (Rauch).
Akute orale Toxizität
:
> 2.000 mg/kg
Akute inhalative Toxizität
:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Akute dermale Toxizität
: Anmerkungen: Keine Daten verfügbar Anmerkungen: Nach den Einstufungskriterien der EU ist das Produkt nicht als hautreizend zu
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
10.2 Chemische Stabilität
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Produkt:
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Produkt:
7 / 11
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
Alpina Nikotinsperre
Überarbeitet am 07.07.2015
Druckdatum 07.07.2015
betrachten.
Anmerkungen: Nach den Einstufungskriterien der EU ist das Produkt als nicht augenreizend zu betrachten.
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Anmerkungen: Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar., Die gegebenen Informationen beruhen auf Daten, die von den Bestandteilen und der Toxizität ähnlicher Produkte stammen.
Toxizität gegenüber Fischen
:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wir­bellosen Wassertieren
:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Schwere Augenschädigung/-reizung
Produkt:
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Produkt:
Keimzell-Mutagenität
Keine Daten verfügbar
Karzinogenität
Keine Daten verfügbar
Reproduktionstoxizität
Keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Keine Daten verfügbar
Aspirationstoxizität
Keine Daten verfügbar
Weitere Information
Produkt:
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität Produkt:
8 / 11
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
Alpina Nikotinsperre
Überarbeitet am 07.07.2015
Druckdatum 07.07.2015
Biologische Abbaubarkeit
:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Bioakkumulation
:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Mobilität
:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Bewertung
:
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher entweder als persis­tent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind..
Sonstige ökologische Hin­weise
:
Anmerkungen: Für dieses Produkt sind keine Daten verfüg­bar.
Produkt
:
Flüssige Materialreste bei der Sammelstelle für Altfar­ben/Altlacke abgeben, eingetrocknete Materialreste als Bau­und Abbruchabfälle oder als Siedlungsabfälle bzw. Hausmüll entsorgen.
Verunreinigte Verpackungen
:
Nur restentleertes Gebinde zum Recycling geben.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Produkt:
12.3 Bioakkumulationspotenzial Produkt:
12.4 Mobilität im Boden Produkt:
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Produkt:
12.6 Andere schädliche Wirkungen Produkt:
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
Nicht als Gefahrgut eingestuft
9 / 11
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
Alpina Nikotinsperre
Überarbeitet am 07.07.2015
Druckdatum 07.07.2015
Anmerkungen
:
siehe Abschnitte 6-8 Anmerkungen
:
Nicht anwendbar
Wassergefährdungsklasse
:
1 schwach wassergefährdend Produkt-Code Farben und Lacke / Giscode
:
M-DF01 Dispersionsfarben, lösemittelfrei (Nähere Informatio­nen: www.wingis-online.de)
Flüchtige organische Verbin­dungen
:
Richtlinie 2004/42/EG < 0.1 % < 1 g/l
Sonstige Angaben
:
Für dieses Produkt wird kein Expositionsszenario gemäß REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 benötigt.
Dieses Produkt ist ein Gemisch, welches keine besorgniser­regende Substanz (SVHC) größer oder gleich 0,1% enthält, daher müssen keine erlaubten Endanwendungen definiert und keine Stoffsicherheitsbeurteilung erstellt werden.
Die Kommunikation von Verwendungen nach REACH Artikel
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Nicht als Gefahrgut eingestuft
14.3 Transportgefahrenklassen
Nicht als Gefahrgut eingestuft
14.4 Verpackungsgruppe
Nicht als Gefahrgut eingestuft
14.5 Umweltgefahren
Nicht als Gefahrgut eingestuft
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß
IBC-Code
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften
für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforderlich.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Weitere Information
10 / 11
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
Alpina Nikotinsperre
Überarbeitet am 07.07.2015
Druckdatum 07.07.2015
31 (1)(a) - registrierte Stoffe/ Gemische, die die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 oder 1999/45/EG) erfüllen - ist nicht erforderlich.
REACH und GHS/CLP Information
Die Änderungen der gesetzlichen Vorgaben durch REACH (EG Nr. 1907/2006) und GHS bzw. CLP­Verordnung (EG Nr. 1272/2008) werden wir entsprechend unseren gesetzlichen Verpflichtungen um­setzen. Unsere Sicherheitsdatenblätter werden wir regelmäßig, gemäß den uns zur Verfügung ge­stellten Informationen unserer Vorlieferanten, anpassen und aktualisieren. Wie gewohnt werden wir Sie über diese Anpassungen informieren.
Bezüglich REACH möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir als nachgeschalteter Anwender keine eigenen Registrierungen vornehmen, sondern auf die Informationen unserer Vorlieferanten angewie­sen sind. Sobald diese vorliegen, werden wir unsere Sicherheitsdatenblätter entsprechend anpassen. Dies kann je nach Registrierfristen der enthaltenStoffe im Übergangszeitraum zwischen 01.12.2010 und 01.06.2018 erfolgen.
Für die Anpassung der Sicherheitsdatenblätter an GHS bzw. CLP-Verordnunggilt bei Gemischen bzw. Zubereitungen eine Übergangsfrist bis 01.06.2015. Wir werden die Anpassung unserer Sicher­heitsdatenblätter im Rahmen dieser Übergangsfrist vornehmen sobald uns ausreichende Informatio­nen unserer Vorlieferanten vorliegen.
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnis­sen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Si­cherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so ge­fertigte neue Material übertragen werden.
11 / 11
Loading...