De’ Longhi Appliances S.r.l.
ECO MULTICLEAN
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Datum erste Ausgabe: 25.04.2019
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Sicherheitsdatenblatt
ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator |
DLSC550 |
Code: |
|
Bezeichnung |
ECO MULTICLEAN |
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Beschreibung/Verwendung REINIGUNGSMITTEL FÜR KAFFEEMASCHINEN
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenbezeichnung |
De’Longhi Appliances S.r.l. |
Adresse |
via Lodovico Seitz, 47 |
Ort und Staat |
30100 Treviso (TV) |
|
ITALIEN |
|
Tel. +39 (0)422 4131 ( 08:00/12:30 - 13:30/17:00 ) |
Email der zuständigen Person,
die für das Sicherheitsdatenblatt verantwortlich ist
1.4. Notrufnummer
Für dringende Informationen wenden Sie sich bitte an
Fax +39 (0)422 413736
Für die Schweiz importien von: Kenwood Swiss AG Lättichstrasse 6 -6340 Baar /+41 (0)41766 87 87 www.kenwood.ch / www.delonghi.ch
msds.helpdesk.delonghi@delonghigroup.com
DEUTSCHLAND
Giftinformationszentren der Bundesrepublik Deutschland
BERLIN - Giftnotruf der Charité: +49 030/19240
BONN - Informationszentrale gegen Vergiftungen Zentrum für Kinderheilkunde Universitätsklinikum Bonn: +49 0228/19240
ERFURT - Giftnotruf Erfurt Gemeinsames Giftinformationszentrum der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: +49 0361/730 730
FREIBURG - Vergiftungs-Informations-Zentrale Zentrum für Kinderund Jugendmedizin Universitätsklinikum Freiburg: +49 0761/19240
GÖTTINGEN - Giftinformationszentrum-Nord der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GIZ-Nord): +49 0551/19 240
HOMBURG - Informationsund Beratungszentrum für Vergiftungsfälle Klinik für Kinder-und Jugendmedizin: +49 06841/19240
MAINZ - Giftinformationszentrum der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen – Klinische Toxikologie - Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz: +49 06131/19240
MÜNCHEN - Giftnotruf München Toxikologische Abteilung der II. Med. Klinik und Poliklinik, rechts der Isar der Technischen Universität München: +49 089/19240
SCHWEIZ
Schweizerische Toxikologische Informationszentrum - Zürich: +41 44 251 51 51
(145 für die Schweiz)
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ABSCHNITT 2. Mögliche Gefahren.
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2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs.
Das Produkt wurde gemäß den Vorschriften der EU-Verordnung 1272/2008 (CLP) (und folgende Änderungen) als giftig eingestuft. Für das Produkt muss daher ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stehen, das mit den Vorschriften der EU-Verordnung 1907/2006 und den folgenden Änderungen konform ist.
Eventuelle zusätzliche Informationen bezüglich der Risiken für Gesundheit und/oder Umwelt werden in Abschnitt 11 und 12 des vorliegenden Datenblatts aufgeführt.
Einstufung und Gefahrenangaben: |
|
|
Augenreizung, Gefahrenkategorie 2 |
H319 |
Verursacht schwere Augenreizung. |
2.2. Kennzeichnungselemente.
Gefahrenetikettierung gemäß der EG-Verordnung 1272/2008 (CLP) und folgenden Änderungen und Anpassungen
Warnhinweise: |
Achtung |
Gefahrenhinweise: |
|
H319 |
Verursacht schwere Augenreizung.. |
Sicherheitshinweise: |
|
P101 |
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
P102 |
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
P264 |
Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen. |
P280 |
Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. |
P305+P351+P338 |
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige |
|
Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter |
P337+P313 |
spülen. |
Bei anhaltender Augenreizung ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
Bestandteile konform mit der Verordnung (EG) Nr. 648/2004
<5% EDTA und dessen Salze, amphotere Tenside. Zwischen 5 und 15 % nichtionische Tenside.
2.3.Sonstige Gefahren.
Aufgrund der verfügbaren Daten enthält das Produkt keine PBT oder vPvB in einem Prozentsatz von mehr als 0,1%.
ABSCHNITT 3. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen.
3.2. Gemische.
Enthält:
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Bezeichnung. |
Konz. %. |
Einstufung 1272/2008 |
|
|
(CLP). |
TETRANATRIUMETHYLENDIAMINTETRAACETAT |
|
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CAS-Nummer 64-02-8 |
1 - 3 |
Acute Tox. 4 H302, Acute |
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Tox. 4 H332, Eye Dam. 1 |
EG-Code 200-573-9 |
|
H318 |
|
|
|
INDEX. 607-428-00-2 |
|
|
Reg. Nr. 01-2119486762-27 |
|
|
ETHANOLAMIN |
|
|
CAS-Nummer 141-43-5 |
0,6 - 1 |
Acute Tox. 4 H302, Acute |
|
|
Tox. 4 H312, Acute Tox. 4 |
|
|
H332, Skin Corr. 1B H314, |
EG-Code 205-483-3 |
|
STOT SE 3 H335 |
|
|
|
INDEX. 603-030-00-8 |
|
|
Reg. Nr. 01-2119486455-28 |
|
|
TRINATRIUMNITRILTRIACETAT |
|
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CAS-Nummer 5064-31-3 |
0,1 - 0,15 |
Carc. 2 H351, Acute Tox. 4 |
|
|
H302, Eye Irrit. 2 H319 |
EG-Code 225-768-6 |
|
Carc. 2 H351: C ≥ 5% |
INDEX. 607-620-00-6
Reg. Nr. 01-2119519239-36
Anmerkung: Höhere als die im Bereich liegenden Werte ausgeschlossen.
Der vollständige Text der Gefahrenhinweise (H) ist im Abschnitt 16 des Datenblatts angegeben.
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ABSCHNITT 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen.
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen.
AUGEN: Vorhandene Kontaktlinsen entfernen. Sofort mindestens 30/60 Minuten lang bei weit offenen Augenlidern mit reichlich Wasser spülen. Sofort einen Arzt konsultieren.
HAUT: Die beschmutzten Kleidungsstücke ausziehen. Sofort duschen. Sofort einen Arzt konsultieren.
NACH VERSCHLUCKEN: So viel Wasser wie möglich trinken. Sofort einen Arzt konsultieren. Erbrechen nur dann herbeiführen, wenn dies ausdrücklich vom Arzt empfohlen wird.
NACH EINATMEN: Sofort einen Arzt rufen. Die Person an die frische Luft bringen, weit vom Unfallort entfernt. Bei Atmungsunterbrechung die Person beatmen. Für den Ersthelfer adäquate Vorsichtsmaßnahmen treffen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen.
Bei Symptomen und Wirkungen, die auf die im Produkt enthaltenen Stoffe zurückzuführen sind, siehe Abschnitt 11.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung.
5.1. Löschmittel.
GEEIGNETE LÖSCHMITTEL
Die geeigneten Löschmittel sind die herkömmlichen: Kohlenstoffdioxid, Schaum, Pulver und versprühtes Wasser. NICHT GEEIGNETE LÖSCHMITTEL
Keine besonderen Angaben.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren.
GEFAHREN WEGEN EXPOSITION IM FALLE EINES BRANDES
Die Verbrennungsprodukte nicht einatmen (vor allem Kohlenmomoxide und Stickstoffoxide).
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Die Behälter mit Wasserstrahlen kühlen, um die Zersetzung des Produkts und die Bildung von potentiell für die Gesundheit gefährlichen Stoffen zu vermeiden. Immer die komplette Brandschutzausrüstung tragen. Das Brandlöschwasser auffangen, es darf nicht in die Kanalisation gelangen. Das durch die Brandlöschung verseuchte Wasser und die Rückstände des Brandes gemäß den geltenden Normen entsorgen.
AUSRÜSTUNG
Normale Brandschutzausrüstung, wie Druckluftatemgerät mit offenem Kreislauf (EN 137), Feuerwehroverall (EN 469), Feuerwehrhandschuhe (EN 659) sowie Feuerwehrstiefel (HO A29 oder A30).
ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung.
6.1.Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren.
6.1.1Nicht für Notfälle geschultes Personal:
Sich entfernen und abwarten, bis die für den Notfall Zuständigen alles unternommen haben, um den Bereich, in dem die Freisetzung stattgefunden hat, in einen sicheren Zustand zu versetzen.
6.1.2 Einsatzkräfte:
Eine angemessene Schutzausrüstung benutzen, einschließlich die persönliche Schutzausrüstung gemäß Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblatts), um den Kontakt mit der Haut, den Augen und den persönlichen Kleidungsstücken zu vermeiden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen.
Verhindern, dass das Produkt in die Kanalisation, in die Oberflächengewässer und in die phreatischen Bereiche dringt.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung.
Das ausgetretene Produkt aufsaugen und in einen geeigneten Behälter geben. Die Kompatibilität des zu verwendenden Behälters bewerten, hierzu in Abschnitt 10 nachlesen. Den Rest mit saugfähigem Inertmaterial aufnehmen.
Den von der Leckage betroffenen Ort ausreichend belüften. Eventuelle Unverträglichkeiten für das Material der Behälter in Abschnitt 7 überprüfen. Die Entsorgung des verseuchten Materials muss konform mit den Vorschriften im Punkt 13 erfolgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte .
Eventuelle Informationen bezüglich der persönlichen Schutzausrüstung und Entsorgung sind in den Abschnitten 8 und 13 enthalten.
ABSCHNITT 7. Handhabung und Lagerung.
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung.